Vorteile eines 3,5 Tonners als Wohnmobil

Rettungswagen gibt es in verschiedenen Tonnagen: 3,5 Tonnen, 4,4 Tonnen und auch auf LKW Plattformen bis zu 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (z.B. für Militärsanitätsfahrzeuge oder Skipistenrettungswagen mit Raupenketten Antrieb).

Warum haben wir uns bewusst für einen „3,5er“ Rettungswagen als Basis für unser Wohnmobil entschieden? Welche Vorteile gibt es?

Unterschiede zwischen 3,5 und 4,4 Tonnen Fahrzeugen

Zusätzlich zu dem nötigen Führerschein C1, den man bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse benötigt, gibt es noch weitere Unterschiede, die  es zu beachten gilt:

4,4 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Die 4,4 Tonner erkennst du an den Aufbauten. Diese sind etwa 4cm breiter. Außerdem sind sie auf der Hinterachse doppelt bereift (insgesamt 6 Räder). Da 4,4 Tonner in der Fahrerkabine ebenfalls eine Rückwand besitzen, kannst Du zwischen Bordwand und Fahrerkabinenwand bei einigen Fahrzeugen sogar hindurchsehen. Ob ein Durchbruch bei diesen Fahrzeugen möglich wäre, klärst Du am besten direkt mit den Herstellern des Fahrzeugs und des Aufbaus ab.

Diese Krankenwagen sind allgemein auch von Werk aus schwerer (Leergewicht). Wie groß die Differenz der Zuladung ist, können wir leider nicht sagen.

3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Rettungswagen mit 3,5 Tonnen hingegen haben keine Fahrerkabinenrückwand. Zwischen Kastenwand und Fahrerkabine ist lediglich eine gut erkennbare Gummidichtung eingezogen. Bereift sind sie wie PWK mit 4 Reifen.

 

Besondere Vorschriften für Wohnmobile in der Straßenverkehrsordnung

Einen 3,5 Tonner darfst Du fahren wie einen PKW. Die 4,4 Tonner hingegen dürfen auf den Autobahnen nur 100 km/h fahren und müssen sich an LKW-Verkehrsschilder halten:

Im Vergleich zu einem Caravangespann gilt für Wohnmobile bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse in Deutschland wie für PKW keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Für Wohnmobile über 3,5 t und bis zu 7,5 t gelten mit der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO höhere Geschwindigkeiten als für LKW der gleichen Gewichtsklasse, und zwar 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Diese Ausnahmeverordnung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2009 befristet, die Befristung wurde jedoch am 26. Oktober 2009 aufgehoben.[2] Allerdings bleiben alle sonstigen Verbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen (Einfahrt-, Durchfahrt- und Überholverbote) bestehen.

Neben Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverboten gibt es auch Einschränkungen beim Parken. Es gibt für Wohnmobile geltende Verkehrsschilder, bei denen die geltenden Vorschriften natürlich trotzdem eingehalten werden müssen.

Quelle: WikiPedia, Stand 2018/01

 

Kaufgründe für den 3,5 Tonnen Rettungswagen als Basis für das Wohnmobil

Bezogen auf die Tonnage haben wir uns also aus zwei Gründen für einen Rettungswagen mit 3,5 Tonnen als Basis für das Wohnmobil  entschieden:

  • keine besonderen Einschränkungen bei den gesetzlichen Verkehrsvorschriften
  • B-Führerschein reicht aus, man braucht keinen kostenintensiven C1 Schein nachzumachen

Der zweite Punkt entfällt für Dich natürlich, wenn Du in der glücklichen Lage bist, keinen EU Führerschein mit C1 zu besitzen und Deinen Schein vor 1999 gemacht hast 😉

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